Soweit klar, allerdings stellt sich manchem Geschäftsführer die Frage, ob der Verzicht auf die Unterstützung durch den Steuerberater nicht die Firmenkasse schonen würde. Das mag vordergründig so sein, kann sich allerdings als teurer Fehler herausstellen. 

Steuererklärungen und Bilanzen: Intransparent und komplex

Die Steuergesetzgebung ändert sich in regelmäßigen Abständen. Solche Gesetzeswerke werden nicht nur durch die Änderungen, sondern auch die vielen Ausnahmen, die Rechtsprechung deutscher Finanzgerichte und zahlreiche andere Faktoren eher komplexer als einfacher. Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel mag von Wünschen nach Steuervereinfachungen beflügelt sein, realistisch ist die Vorstellung nicht. So ist das Ausfüllen der Steuererklärung und erst recht die Erstellung der Bilanz bei Kapitalgesellschaften eine Frage der Kompetenz, die nur ein Steuerberater hat. Außerdem – wir hatten das Thema ja bereits angeschnitten – entscheidet der aktuelle Kenntnisstand zum Steuerrecht über die Höhe der Steuerlast, wenn etwa relevante Angaben nicht gemacht oder wichtige Anlagen nicht beigelegt werden.

Rechtssicherheit erlangen

Die Steuererklärung oder die Bilanz aus den Händen eines Steuerberaters ist rechtssicher, was nicht nur mit unserem Status als Kammerberuf zu tun hat, sondern auch mit der Kompetenz, die sich Steuerberater schon qua Ausbildung aneignen müssen. Steuerberater wird man entweder durch ein rechtswissenschaftliches, betriebs- oder volkswirtschaftliches Studium oder durch sieben Jahre Berufspraxis als Steuerfachwirt, bevor die Steuerberaterprüfung abgelegt wird. So wird die Anfertigung der Steuerdeklaration zu einer so genannten Vorbehaltsaufgabe, die nur von einem Steuerberater erfüllt werden darf. Zwar ist es rechtens, sich als Geschäftsführer oder Selbstständiger selbst um die Erklärung zu kümmern (vorausgesetzt, die nötige Sachkenntnis ist vorhanden), aber dann haftet man gegebenenfalls auch für das Ergebnis. Denn auch hier gilt der alte Rechtsgrundsatz „Ignorantia legis non excusat“ (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)

Wichtig für alle Kapitalgesellschaften: Der Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses dient nicht nur zur – gesetzlich verpflichtenden – Vorlage beim Finanzamt. Als Ergebnis des externen Rechnungswesens sind die Adressaten vor allem die Anteilseigner, Banken, Lieferanten und übrige Gläubiger sowie durch die rechtsformabhängig vorgeschriebene Offenlegung auch die interessierte Öffentlichkeit. Nicht zuletzt gilt der Jahresabschluss aber auch als Dokumentation Ihres wirtschaftlichen Erfolgs. Der von uns als unabhängige und erfahrene Steuerberater erstellte Jahresabschluss erfüllt nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen, sondern nützt Ihnen als aussagekräftiges Dokument mit umfang- und erkenntnisreichen Erläuterungen und ist damit ein wichtiges Argument und eine vertrauensbildende Maßnahme bei allen Kapitalgebern und Kreditinstituten.

Die Leistungen von Maeder + Partner zu Steuererklärungen und Jahresabschlüssen (Auszug): 

  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Einkommensteuererklärung für Freiberufler/Gewerbetreibende
  • Feststellungserklärung für Personengesellschaften und Einzelunternehmen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen 
  • Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang) nach Handelsrecht
  • Erläuterungsbericht
  • Ableitung von Steuerbilanzen sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Mithilfe bei der Erstellung des Lageberichts
  • Elektronische Einreichung beim Bundesanzeiger (Offenlegung) bzw. Hinterlegung der Bilanz
  • Sonderbilanzen, z. B. bei Unternehmensgründung, Auseinandersetzung und Liquidation
  • Bilanzanalyse und –präsentation (z. B. Mehrjahresvergleiche, Kennzahlen und Branchenvergleich, Grafische Aufbereitung)