Das überfordert den Unternehmensgründer in vielen Fällen. Aber auch gestandene Geschäftsführer tun sich häufig schwer, wenn eine Rechtsformumwandlung ansteht, für die es eine Menge guter Gründe geben kann.

Drum prüfe, wer sich an eine Rechtsform bindet

Im Laufe nahezu jeder Unternehmensgeschichte ergeben sich Situationen, die einschneidende Maßnahmen erforderlich machen. Dazu zählen beispielsweise die Aufnahme neuer Gesellschafter, Unternehmenszukäufe oder Verkäufe, Umstrukturierungen, Wechsel der Branche und vieles mehr. In solchen Fällen kann auch eine Anpassung der Rechtsform vonnöten sein. Ob dann eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft eher geeignet ist, hängt von Faktoren wie Gesellschafterstruktur, Branchenzugehörigkeit, Haftungsfragen sowie Kapitaleinsatz ab. Auch der Vorgang selbst, als Umwandlung des bestehenden Unternehmens, Aufsplittung der Firma in mehrere Gesellschaften oder Fusion mehrerer Unternehmen zu einem neuen, muss ins Gesamtbild passen.

Bei der Rechtsformumwandlung spielen folgende Aspekte eine vordringliche Rolle:

  • Vor allem die Haftungsbeschränkung ist eminent wichtig. Sie spielt eine mindestens ebenso wichtige Rolle wie die Steuerminderung.
  • Die Minderung der Gesamtsteuerbelastung von Gesellschaft und Gesellschafter haben wir immer mit im Fokus.
  • Wir achten darauf, dass die vorgeschlagene Gesellschaftsform nicht nur zum Unternehmenszweck passt, sondern auch zur Unternehmerpersönlichkeit. So passen formal aufwändige Kapitalgesellschaften nicht zu jedem Unternehmertyp.
  • Wer soll Gesellschafter sein, wie setzt sich der Gesellschafterkreis zusammen? Diese Frage wird beispielsweise bei Familienunternehmen relevant, wenn es um die Frage geht, ob auch fremde Personen integriert werden sollen.
  • Bei diesen Fragestellungen arbeiten wir mit Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftsprüfern zusammen: Für das bestmögliche Ergebnis, für ein gewinnbringendes und langlebiges Firmenkonstrukt.