Fehlerhafte Bescheide müssen Sie als Steuerbürger oder steuerpflichtiges Unternehmen jedoch nicht hinnehmen, im Gegenteil: Da nachweislich ein hoher Prozentsatz der Entscheidungen der Finanzbehörden Mängel aufweist, stehen die Chancen für Einsprüche/Klagen außerordentlich gut. Scheitert der Einspruch, also die außergerichtliche Einigung, so steht Ihnen der Gang vor die Finanzgerichte offen. Sie sehen: Es besteht kein Grund, auf Ihr gutes Recht zu verzichten.

Einspruch, formal richtig und fristgerecht

Sie haben in der Regel einen Monat Zeit, um gegen einen Bescheid Einspruch einzulegen. In der Regel deshalb, weil es beispielsweise bei Einzelunternehmern aufgrund höherer Gewalt in Form von plötzlicher und schwerer Krankheit oder Urlaub zu Fristverschiebungen kommen kann. Der Einspruch bedarf der Schriftform; Sie müssen als Einspruchsführer zu erkennen sein. Danach können folgende drei Fälle eintreten:

  • Die Argumentation ist gut, der Fehler der Behörde offensichtlich, das Finanzamt revidiert seine Entscheidung. 
  • Die Fiskalbehörde setzt bei der nochmaligen Prüfung die Steuerlast höher an, in der Fachterminologie als Verböserung bezeichnet.
  • Das Finanzamt weist den Einspruch zurück. 

In den letzten zwei Fällen können Sie klagen. Übrigens: Die Behörde muss in jedem Fall eine umfassende Begründung angeben. Verbösert sich der Bescheid bzw. erhöht sich mit dem neuen Steuerbescheid die Steuerlast, können Sie immer noch zurücktreten, so dass der alte Bescheid seine Gültigkeit zurückerhält.

Der Gang vor die Finanzgerichte...

... bedarf, vorausgesetzt unsere Analyse bestätigt eine reelle Chance für die Klage, in jedem Fall einer exakten Planung. Jedes Bundesland führt ein eigenes Finanzgericht, bei dem im Fall einer Niederlage nur die Revision vor dem Bundesfinanzhof übrig bleibt. Diese Finanzgerichte sind Fachgerichte, die eine von üblichen Zivilgerichten abweichende Verfahrensweise kennen. So sind beispielsweise nicht nur Fachanwälte für Steuerrecht, sondern auch Steuerberater als vertretungsberechtigt vor Gericht zugelassen. Diese besonderen Verfahren, die formalen Voraussetzungen für den Klageweg und viele weitere Aspekte sind uns aus Erfahrung bekannt.