Nicht einstellen können Sie sich auf den Prüfungszeitpunkt, denn die Finanzämter sind in diesem Punkt schwer berechenbar. Es existieren allerdings ein paar Indizien, die eine bevorstehende Prüfung erahnen lassen. So sollten Sie mit einer Prüfung rechnen, wenn die letzte Betriebsprüfung bereits einige Jahre zurückliegt. Der Fiskus kann auch auf Sie aufmerksam werden, wenn er bei Prüfungen von Unternehmen, mit denen Sie in Geschäftskontakt stehen, entsprechende Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Ihnen erkennt. Eine andere Möglichkeit, ins Visier der Prüfer zu geraten, ist die - meist anonyme - Anzeige. Schließlich werden die Finanzbehörden dann misstrauisch, wenn Ihr Betriebsergebnis zu sehr vom Branchendurchschnitt abweicht. Was auch immer der Grund ist, wir unterstützen Sie bei der Prüfung, währenddessen und nachher.

Angst vor der Betriebsprüfung ist nicht angebracht

Wenn Ihre Unterlagen in Ordnung, beispielsweise die verschiedenen Buchhaltungsposten der Lohn-, Anlagen- und Finanzbuchhaltung nachvollziehbar sowie vollständig sind und auch die anderen steuerrelevanten Daten keinen Grund zur Beanstandung geben, haben Sie nichts zu befürchten. Steuerprüfer bewegen sich in einem gesetzlichen Rahmen, der ihnen zwar das Recht einräumt, sämtliche Unterlagen einzusehen, die mit Ihren Steuerangelegenheiten verbunden sind, aber auch die Pflicht auferlegt, neutral und sachlich zu prüfen. Wir kennen diesen Rahmen und achten darauf, dass er nicht zu Ihren Ungunsten überdehnt wird.

Mitwirkung ist Pflicht

Sie sind gesetzlich verpflichtet, maßgeblich an der Prüfung mitzuwirken, was in der Regel heißt, dass Sie dem Prüfer alle relevanten Unterlagen zeitnah zur Verfügung stellen müssen. Dazu gehören unter anderem die Buchhaltungsbelege, die Summen- und Saldenlisten, Konten und auch die Korrespondenz, sofern sie sich unmittelbar auf steuerliche Vorgänge bezieht. Auch zu mündlichen Auskünften sind Sie verpflichtet, wobei Sie diese Verpflichtung auch delegieren können. Falls wir Ihr Mandat wahrnehmen, raten wir Ihnen sogar dringend dazu: Es kann sein, dass Ihnen der Prüfer eine Frage stellt, deren Tragweite Sie nicht erkennen können oder deren Kontext sich Ihnen nicht sofort erschließt. 

Auf den Ton kommt es an

Auch wenn Steuerprüfer bei Unternehmern nicht die beliebteste Berufsgruppe sind, so üben sie eine wichtige Funktion innerhalb der Steueraufsicht aus. Übertriebene Aggression oder Abwehrhaltung, ein Verschleppen der Prüfung durch verspätetes Beibringen der Unterlagen ist in jedem Fall kontraproduktiv und schadet Ihnen mehr, als es nützt. Ein sachlich-konstruktiver Ton und Eingehen auf die Belange der Prüfer sind das deutlich bessere Vorgehen. Und bitte bedenken Sie: Auch die Fiskalbehörden haben kein Interesse an langen und komplizierten rechtlichen Auseinandersetzungen, die Zeit und personelle Ressourcen binden.

Was Sie sonst noch über Betriebsprüfungen wissen sollten

Reguläre Prüfungen laufen nach einem vergleichbaren Schema ab. Die Betriebsprüfung wird schriftlich angekündigt; sollten wir Ihr Mandat bereits wahrnehmen, geht uns die Mitteilung zu und wir informieren Sie unverzüglich. Die genaue Terminfindung schließt sich an und anschließend wird die Frage geklärt, wo geprüft wird, in Ihren Geschäftsräumen (Regelfall), in Ihrer Wohnung, im Finanzamt, ggf. auch bei uns in der Kanzlei. Die Unterlagen über den gesamten Prüfungszeitraum haben wir zwischenzeitlich vorbereitet. Wir verständigen uns mit dem Betriebsprüfer, wie lange die Prüfung dauert, und stehen ihm für Rückfragen zur Verfügung. Wünsche des Prüfers, bestimmte Dokumente einzusehen, die nicht in den Prüfungszeitraum fallen, werden von uns nach Maßgabe der Situation und den rechtlichen Begebenheiten bewertet. Abschließend kommt es zu einem Abschlussgespräch und der Beamte legt seinen Bericht vor. Weitere Schritte wie beispielsweise Einsprüche besprechen wir anschließend mit Ihnen.

Die Leistungen von Maeder + Partner bei der Betriebsprüfung:

  • Prüfung und Vorbereitung der relevanten Unterlagen
  • Begleitung der Steuerprüfung in Ihrer Niederlassung oder unseren Kanzleiräumen 
  • Beantwortung der Rückfragen des Prüfers 
  • Regelmäßige Information für Sie über den Verlauf der Prüfung 
  • Abschlussbesprechung mit dem Prüfer 
  • Analyse des Prüfberichts 
  • Empfehlung zu weiteren Schritten