Wie steht es um die steuerliche Gleichbehandlung der Vermögensarten? Wie wirken sich Substanzsteuern auf klein- und mittelständische Betriebe aus? Gerade diese Stützen der deutschen Wirtschaft würden unter Steuern massiv leiden, die das Unternehmensvermögen betreffen.

Unternehmensnachfolge im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung

Aus diesen Fragestellungen ergibt sich der Auftrag an unsere Steuerberatungskanzlei, gesetzeskonforme Lösungen zu finden, die einerseits den Erben/Unternehmensnachfolgern möglichst viel Substanz lassen, andererseits den Übergebern des Betriebs eine gute Altersversorgung sichern. Hier die passenden Konstrukte zu finden und auf Ihre Bedürfnisse anzupassen, ist einer unserer Schwerpunkte.

Nachfolgeregelungen finden: Frühzeitig!

Nichts mit den steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Konstrukten zu tun hat der grundsätzliche Hinweis, dass Sie als Firmeninhaber Ihren Nachfolger so früh und so langfristig wie möglich aufbauen sollten. So ist der neue Geschäftsführer bei der Übergabe gut vorbereitet, konnte in der Zwischenzeit seine Beziehungen aufbauen. Ihre Mitarbeiter motiviert die unternehmerische Kontinuität zusätzlich, denn nichts ist schädlicher für eine Unternehmenskultur als Unsicherheit. Unsere Beispiele und Anmerkungen beziehen sich auf den Fall einer familieninternen Lösung:

  • Die frühzeitige Übergabe versetzt Sie in die Lage, beispielsweise bei einer Schenkung Freibeträge mehrfach auszunutzen. 
  • Sie möchten weiter von den Früchten Ihrer Arbeit profitieren? Das Schenken unter Nießbrauchvorbehalt ist auch bei Betriebsvermögen bzw. Teilen davon möglich. 
  • Die Schenkung hat Vor- und Nachteile. Eine denkbare Alternative besteht in der unentgeltlichen Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen. 
  • Eine andere Möglichkeit ergibt sich aus der entgeltlichen Übertragung als reinen Verkauf oder gegen eine Rente. Hiervon kann der potenzielle Käufer profitieren, da Abschreibungsvolumina geschaffen werden. Auch Freibeträge sowie der ermäßigte Steuersatz zugunsten des Übergebers müssen wir beachten.
  • Als Alternative zur Schenkung insbesondere bei fehlenden Erben können wir das Vermögen in eine zu gründende Stiftung einbringen.

Egal, wie Sie sich entscheiden und unabhängig davon, welches Konstrukt nun das Beste für Ihre konkrete Situation ist, müssen wir immer verschiedene Aspekte gegeneinander abwägen. So wirken sich alle Möglichkeiten bei Übergeber bzw. Übernehmer auf deren Steuerbelastungen sowie die Finanzierungsmöglichkeiten aus. Die Zahlung einer Rente statt des vollen Kaufpreises bedeutet eine leichtere Finanzierung und damit gegebenenfalls einen Anreiz für den potentiellen Nachfolger. Bei allen steuerlichen Überlegungen beachten wir zudem die Absicherung Ihrer Altersversorgung sowie die Sicherung Ihres Familienvermögens – insbesondere des Grundbesitzes.

Steuerberatung für Erblasser/Erben: So werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht

Vererben und Erben bringt große Verantwortung mit sich, gilt es doch, den Erben das Familienvermögen möglichst unangetastet zu hinterlassen und Streitigkeiten im Erbfall zu verhindern. Zudem liegt hier großes steuerliches Gestaltungspotenzial, das Sie mit der Unterstützung kompetenter Steuerberater ausschöpfen können. Wir unterstützen Sie als Erblasser durch unsere Beratungsleistung: Denn richtig vererben erschöpft sich nicht im juristisch korrekten Abfassen eines Berliner Testaments. Sichern Sie Ihre Vermögenswerte für kommende Generationen und lassen Sie uns ins Gespräch kommen.