Wurden die Mitglieder unseres Berufstandes früher in erster Linie mit deklaratorischen Tätigkeiten – Steuererklärung – identifiziert, bieten sie heute ein umfassendes, modernes Dienstleistungsangebot, von dem auch Privatmandanten erheblich profitieren können. Der gemeinsame Verbindungspunkt zwischen den einzelnen Beratungsfeldern ist dabei die Kompetenz des Steuerberaters bei allen steuerlichen Belangen. 

Steuerklärungen für Privatpersonen bilden die Grundlage

Natürlich: Wer einen Steuerberater beauftragt, möchte eine kompetente Beratung sowie eine korrekte Steuererklärung, bei deren Erstellung kein Sparaspekt ausgelassen wurde. Dieser Anspruch ist umso berechtigter, weil kein steuerlicher Laie diesen Anspruch selbst erfüllen kann. Dazu ist das Steuerrecht zu komplex und einzelne Bestimmungen ändern sich regelmäßig. Hinzu kommt, dass Privatmandanten in der Regel nicht überprüfen können, ob der Steuerbescheid des Finanzamtes rechtens und korrekt ist. Experten schätzen, dass bis zu einem Drittel aller Bescheide anfechtbar sind. Falls das der Fall ist, stehen wir ihnen auch bei Einsprüchen und Klagen zur Seite.

Vermögensplanung: Auch hier ist der Steuerberater ein wichtiger Ansprechpartner

Im Eingangstext haben wir kurz die berufliche Qualifikation des Steuerberaters angesprochen. Wer sich über ein Studium für den Beruf qualifiziert, hat in der Regel ein juristisches, betriebs- oder volkswirtschaftliches Studium gewählt; wer darüber hinaus seine Mandantenschaft bei der Vermögensplanung berät, verbindet diese Kompetenzen mit seiner Erfahrung in Steuerdingen. Vor allem die Analyse der Vermögens- und Liquiditätssituation des Mandanten sowie die Erläuterung verschiedener Vermögensanlageformen sind wichtige Beratungssäulen.   

Testamentsvollstreckung/Beratung in Erbschaftsfragen

Zwischen Steuerberater und Mandanten besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis: Zum einen ist der Steuerberater schon durch sein Berufsrecht zu besonderer Vertraulichkeit verpflichtet, zum anderen wachsen solche Verhältnisse durch eine idealerweise langjährige Beratung. Das sind, kombiniert mit der Kompetenz des Steuerberaters in steuererbrechtlichen Fragestellungen, die besten Voraussetzungen für solch sensible Themen wie Testamentsvollstreckung und Beratung von Erben und Erbengemeinschaften.

Die Leistungen von Maeder + Partner für Privatmandanten (Auszug):

  • Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen, Pensionäre/Rentner und Beamte
  • Steuerliche Planung
  • Beratung bei Vermietung und Verpachtung sowie bei Kapitalerträgen
  • Vermögensplanung/Vermögensaufbau
  • Finanzierung
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung für Erben und Erbengemeinschaften
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen für Erben und Erbengemeinschaften
  • Prüfung der Steuerbescheide und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten