Das ist ein legitimer Anspruch, dem allerdings auch die kompetentesten Kollegen kaum genügen können, denn auch der Gesetzgeber kennt und schließt sämtliche Schlupflöcher. Die Zeit der 1000 ganz legalen Steuertricks ist unwiederbringlich vorbei. Nichtsdestotrotz haben die Begriffe Steuergestaltung bzw. Steueroptimierung durchaus ihre Berechtigung: Durch die minutiöse und flexible Planung Ihrer Steuerlast.

Steuergestaltung heißt vorausschauend Handeln

Steuerzahlungen fallen nicht vom Himmel, sie fallen hingegen zu vorher bekannten Zeitpunkten an. Die Unbekannten in der Unternehmensrechnung sind hingegen die Ertragslage, die Entwicklung der Märkte, Preise, Löhne und sowie weitere Faktoren. Um Ihnen die Planungssicherheit zu geben, die Sie für Ihr unternehmerisches Handeln benötigen, simulieren wir die mittel- und ggf. langfristigen Belastungen durch Ertragsteuern mittels einer detaillierten Unternehmensplanrechnung. Diese Planung ist keine statische Berechnung, die einmal angestellt, nicht mehr geändert wird, sondern ein flexibles System, in das wir laufend sich ändernde Parameter einarbeiten. So passen wir die Planung der realen Geschäftsentwicklung an. Auch künftige Investitions- bzw. Finanzierungsentscheidungen berücksichtigen wir dabei, sei es als Kauf, Leasing oder Eigen-/Fremdfinanzierung.

Gestaltungsmöglichkeiten bei Investitionen

Mit der Unternehmensteuerreform 2008 strich der Gesetzgeber die alte Ansparabschreibung und ersetzte sie durch den Investitionsabzugsbetrag. Für klein- und mittelständische Unternehmen bedeutet das, bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsgutes (bis zu 200.000 Euro) als Aufwand in das aktuelle Wirtschaftsjahr verlagern zu können. So erhalten wir eine möglichst gleichbleibende Steuerbemessungsgrundlage, um negative Progressionswirkungen des Einkommensteuer-Tarifs zu vermeiden und schonen die Liquidität.

Weitere Faktoren der Steueroptimierung

Je nach Haftungsfragen, Kapitaleinsatz, Branche und einer Menge anderer Aspekte kann die Gesellschaftsform ein entscheidender Faktor bei der Steueroptimierung sein. Unternehmensgründer haben den Vorteil, eine entsprechende Beratung vorausgesetzt, gleich zu Beginn ihrer Selbstständigkeit die passende Rechtsform wählen zu können. Bei bestehenden Unternehmen kann es unter Umständen angezeigt sein, die Rechtsform aufgrund steuerlicher Umstände zu ändern.

Jetzt an die Zukunft denken: Die Familien-KG

Eine so genannte Familien-KG oder Familiengesellschaft ist ein hervorragendes Modell, um die eigenen Kinder frühzeitig ins Unternehmen einzubinden, an die Unternehmensführung heranzuführen und gleichzeitig Steuern zu sparen. So wird die Steuerbemessungsgrundlage auf mehrere Beteiligte verteilt. Welche Form der Steueroptimierung für Ihre individuellen Zwecke die beste ist, sollten wir in einem zwanglosen Gespräch klären.