Dazu kommt die Entwicklung der einschlägigen Gesetzgebung: Nur jemand, der den Beruf von der Pike auf kennt und sich regelmäßig weiterbildet, kann die sich regelmäßig ändernde Gesetzeslage im Steuer- und Sozialversicherungsrecht nachvollziehen. Das eh komplexe Rechtsgebiet wird vom Gesetzgeber regelmäßig erweitert, und wer sich beispielsweise schon mal mit Baulohn beschäftigt hat, kennt die Fallstricke und Haken der Materie.

Lohnbuchhaltung richtig gestalten

Wer wie unsere Mitarbeiter/-innen mit der Materie richtig umzugehen weiß, kann aus der scheinbar drögen Materie ein Feld mit großem Gestaltungspotential machen. Damit unsere Mandanten von einer möglichst geringen Abgabenlast profitieren und bei deren Mitarbeitern möglichst viel vom Lohn ankommt, haben wir einige unserer Lohnbuchhalter und Lohnbuchhalterinnen zum Fachassistenten Lohn und Gehalt weiterbilden lassen. Diese Zusatzqualifikation, die mit einer Prüfung vor der Steuerberaterkammer erworben wird, verbindet Inhalte des Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts. Dazu bilden wir alle Lohnbuchhalter/-innen permanent weiter, was einerseits die rechtlichen und andererseits die technischen Aspekte angeht. Denn auch die Software, die wir nutzen, muss in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. So bringen wir beispielsweise die Beitrags- und Umlagesätze für Sozial-, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften auf den neuesten Stand.

Eine Form der Betriebsprüfung: Die Lohnsteuerprüfung

Bei der Lohnsteuerprüfung interessiert sich das Finanzamt gezielt für den Bereich Lohn und Sozialabgaben. So nimmt der Prüfer eine Reihe unterschiedlicher Bereiche unter die Lupe (siehe nebenstehende Aufzählung). Auch hier haben Sie, wie bei der regulären Betriebsprüfung, eine Mitwirkungs- und Auskunftspflicht. Aber hier wie dort können Sie die Pflicht an uns delegieren. Das sollten Sie sogar tun, denn das Rechtsgebiet, auf das Sie sich begeben, ist schwierig und die Konsequenzen im Zweifel schwer abzusehen.

Leistungen von Maeder + Partner für den Bereich Lohnbuchhaltung (Auszug):

  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch für den Bereich Baulohn (Bauhaupt- und Baunebengewerbe)
  • Führen der Lohn- und Gehaltskonten
  • Pflege der Personalstammdaten
  • Erstellung und termingerechte Abgabe von Lohnsteueranmeldungen, Erledigung des gesetzlich geforderten Meldewesens (Sozialversicherung, Künstlersozialkasse, Berufsgenossenschaft, Urlaubskasse, Versorgungswerk, ELStAM) 
  • Bescheinigungswesen (Arbeitsbescheinigungen, Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld, Lohnsteuerbescheinigungen)
  • Beitragsnachweise für Krankenkassen/ An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern bei den Versicherungsträgern
  • Abrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten, Sachbezügen
  • Erstellung der Verdienstbescheinigungen
  • Bereitstellung von Auswertungen für die Finanzbuchhaltung und die Kostenrechnung sowie den Zahlungsverkehr
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen